Allgemeine Geschäftsbedingungen — Kanzlei-Portal

_Stand: 14. August 2026 · Version 1.0_


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Kanzlei-Portals unter app.zettelwirtschaft.dev durch die LumeSec Technologies GmbH, Rissach 10/12, 6092 Birgitz, Österreich, FN 679364s.

(2) Das Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, insbesondere an Steuerberatungskanzleien. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

Bei der Registrierung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass die Anmeldung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Ohne diese Bestätigung kommt kein Vertrag zustande.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird und wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.

(4) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Paket über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" bestellt und wir die Bestellung durch Freischaltung der Plätze annehmen. Für die unentgeltliche Registrierung gilt Abs. 2 Satz 3.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Das Portal ermöglicht einer Kanzlei, ihren Mandanten die Pro-Funktionen der App _Zettelwirtschaft_ bereitzustellen. Die Kanzlei wählt ein Paket mit einer festen Zahl von Plätzen und ordnet jedem Platz einen Mandanten zu.

(2) Für einen Platz erzeugt das Portal einen Zugangscode. Löst der Mandant ihn in der App ein, werden die Pro-Funktionen für 60 Tage freigeschaltet. Solange der Platz besteht und das Paket bezahlt ist, verlängert die App den Zugang selbsttätig.

(3) Ein Zugangscode kann an höchstens drei Geräte gebunden werden.

(4) Was die Leistung nicht umfasst: Wir verarbeiten keine Belege, Beträge oder Fahrten der Mandanten. Die App ist local-first; diese Daten erreichen uns nicht. Das Portal ist kein Archiv, keine Buchhaltung und keine Schnittstelle zu den Belegdaten Ihrer Mandanten.

§ 3 Preise und Abrechnung

(1) Es gibt vier Pakete. Alle Beträge sind Nettobeträge pro Monat:

PlätzePreis netto/Monat
2540,00 EUR
5080,00 EUR
100150,00 EUR
10001.400,00 EUR

Die Pakete schließen einander aus: Eine Kanzlei hält genau eines. Zwischen 100 und 1000 Plätzen besteht keine Zwischenstufe.

Für Kanzleien zwischen 100 und 1000 Plätzen treffen wir auf Anfrage eine gesonderte Vereinbarung.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über Stripe. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Sitz der Kanzlei; bei Kanzleien mit gültiger, über VIES prüfbarer UID aus Deutschland wird das Reverse-Charge-Verfahren angewandt.

Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(3) Wechsel in ein größeres Paket gilt sofort und wird für die laufende Periode anteilig in Rechnung gestellt, weil die zusätzlichen Plätze sofort vergeben werden können.

(4) Wechsel in ein kleineres Paket: Der niedrigere Betrag gilt ab der nächsten Abrechnung. Eine Gutschrift für die laufende Periode erfolgt nicht, da diese bereits bezahlt ist. Ein Wechsel unter die Zahl der bereits vergebenen Plätze ist nicht möglich; zuvor sind Plätze freizugeben.

(5) Registrierung und Nutzung des Portals ohne Paket sind kostenlos. Ohne Paket können keine Zugangscodes erzeugt werden.

(6) Jeder kostenpflichtige Wechsel wird vorher angezeigt und muss ausdrücklich bestätigt werden. Das Portal nennt vor der Bestätigung die neue Platzzahl, den künftigen Monatsbetrag und wann abgerechnet wird; ausgelöst wird die Bestellung erst durch eine Schaltfläche mit der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen".

§ 4 Was bei Zahlungsverzug geschieht — und was nicht

(1) Scheitert eine Abbuchung, versucht Stripe die Zahlung mehrere Tage lang erneut. Während dieser Zeit werden Zugänge weiter verlängert.

(2) Bleibt die Zahlung aus, werden keine neuen Verlängerungen mehr ausgestellt.

(3) Bereits ausgestellte Zugänge bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Wir können einen ausgestellten Zugang technisch nicht vorzeitig entziehen, und wir tun es auch nicht. Ein Mandant verliert die Pro-Funktionen daher frühestens 60 Tage nach der letzten Verlängerung.

Diese Eigenschaft ist beabsichtigt: Der Mandant ist nicht unser Vertragspartner und soll einen Streit über eine Rechnung nicht mitten in einer Belegerfassung ausgetragen bekommen.

§ 5 Pflichten der Kanzlei

(1) Die Kanzlei trägt die Namen und Kontaktdaten ihrer Mandanten selbst ein und ist für deren Richtigkeit sowie für die Zulässigkeit der Eingabe verantwortlich. Sie ist insoweit Verantwortliche im Sinne der DSGVO; es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu halten. Die Kanzlei benennt selbst, welche Mitarbeiter:innen Zugang erhalten, und entzieht ihn bei Ausscheiden.

(3) Zugangscodes dürfen nur an die Mandanten weitergegeben werden, denen der Platz zugeordnet ist.

(4) Die Plätze sind zur Weitergabe an die Mandanten der Kanzlei bestimmt. Ein Weiterverkauf, eine Vermietung oder eine sonstige Überlassung an Dritte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses ist unzulässig. Bei einem Verstoß sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 7 Abs. 4 zu beenden.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Wir bemühen uns um durchgehende Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an.

(2) Ein Ausfall des Portals lässt die App der Mandanten unberührt. Die App arbeitet ohne Netz; ein bestehender Zugang läuft weiter. Betroffen sind nur die Ausstellung neuer Codes und die Verlängerung — letztere hat 45 Tage Vorlauf.

(3) Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die auf Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs beruhen — insbesondere auf Ausfällen von Netzbetreibern oder Unterauftragnehmern — gelten nicht als Mangel.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abonnement läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über das Portal und bedarf keiner Begründung.

(2) Nach Wirksamwerden der Kündigung werden keine Zugangscodes mehr ausgestellt und keine Zugänge mehr verlängert. Bereits ausgestellte Zugänge laufen nach § 4 Abs. 3 aus und können technisch nicht vorzeitig entzogen werden. Die Kanzlei wird hierauf im Portal vor der Kündigung hingewiesen.

(3) Das kostenlose Konto kann unabhängig vom Abonnement jederzeit gelöscht werden. Zu den Löschfristen gilt die Datenschutzerklärung und § 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei einem Verstoß gegen § 5 Abs. 3 oder 4 oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Wir gewährleisten, dass das Portal die in §§ 2 und 3 beschriebene Beschaffenheit aufweist; eine darüber hinausgehende Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht zugesagt.

(2) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das für zwölf Monate gezahlte Entgelt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Diese Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO. Für die datenschutzrechtliche Haftung gilt § 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

(5) Ein ausgestellter Zugangscode kann nicht widerrufen werden. Ein versehentlich an eine falsche Adresse versandter Code lässt sich nicht zurückholen; der zugehörige Platz kann freigegeben werden, was erst mit Ablauf des Zugangs wirkt. Die Kanzlei prüft die von ihr eingetragenen Kontaktdaten vor dem Versand. Für Schäden aus einer fehlerhaften Eingabe haften wir nicht.

(6) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die App der Mandanten arbeitet local-first; die Sicherung der dort gehaltenen Daten obliegt dem jeweiligen Mandanten.

§ 9 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir können diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, der technischen Rahmenbedingungen oder des Leistungsumfangs veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Hauptleistungspflichten und die Preise nach § 3 sind hiervon ausgenommen; deren Änderung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Die geänderte Fassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die im Portal hinterlegte Adresse mitgeteilt, unter Hervorhebung der Änderungen.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung und auf sein Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, gilt die bisherige Fassung fort; wir sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Periode zu kündigen.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Innsbruck, Österreich. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; § 9 bleibt unberührt.


Was hier bewusst nicht steht

Ein Widerrufsrecht. Es gibt keines, weil das Portal nicht an Verbraucher verkauft wird (§ 1 Abs. 2). Fällt diese Einschränkung, muss eine Widerrufsbelehrung ergänzt werden — dann wäre auch § 3 neu zu bewerten.

Eine Testphase. Die gibt es bewusst nicht: Eine Testphase würde echte 60-Tage-Zugänge ausstellen, die eine Kündigung überdauern. Wer 25 Mandanten anlegt und vor Ablauf kündigt, hätte zwei Monate Pro verschenkt bekommen. Das ist im Code so festgehalten und sollte nicht durch eine AGB-Klausel aufgeweicht werden.